| .:: Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ::. |
Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem
Besteller.
4. Technische und optische Änderungen auch seitens der Herstellers, behalten
wir uns ausdrücklich vor.
Angebot, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen,
Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere
für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.
3. Angebote sind gültig solange Vorrat reicht.
Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten
Preise. EDV Kroiss Satmedia behält sich jedoch Preisänderungen vor, insbesondere
bei über hoher Auslastung von Zugemieteten Ressourcen.
Mit der Bestellung wird verbindlich erklärt, die bestellte Ware erwerben zu
wollen.
KUNSTFÖRDERUNGSABGABE AUF SATELLITENEMPFÄNGER: Mit 1. Jänner 2001 ist,
entgegen massiver Proteste der Wirtschaft, die Gesetzesänderung zum
Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 durch BGBl. I Nr. 132/2000 in Kraft getreten.
Diese neue Gesetz schreibt unter anderem vor, daß derjenige, der als erster im
Inland ein zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit (Satellitenreceiver,
-decoder) dienendes Gerät gewerbsmäßig verkauft, eine einmalige (Bundes-) Abgabe
in Höhe von 10,47 € inkl. MwSt. pro Gerät an den
Künstler-Sozialversicherungsfonds zu entrichten hat. Dies bedeutet für die
Praxis, daß für jeden von uns (als Importeur) im Inland verkauften SAT-Empfänger
der oben angegebene Betrag anfällt, der als eigener Posten auf der Rechnung
angeführt wird, und somit ausschließlich vom Verbraucher zu tragen ist (wir
müssen die Kunstförderungsabgabe einheben, und quartalsmäßig an den
Kunstförderungsfonds abführen). Wiederverkäufer wurden dazu aufgefordert, die
Abgabe beim Verkauf ebenfalls separat anzuführen, zumal die, nach dem
Gesetzestext, für die Abgabe wie Bürgen oder Zahler haften; auch würde ansonst
die zwangsmäßige Preisanhebung (kein Händler könnte es sich, bei den heutigen
Spannen auf Unterhaltungselektronik, leisten, diese Bundesabgabe auf eigene
Kappe zu nehmen) ohne Erklärung erst recht den Mißmut der Käufer wecken. Es muß
ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die oben erwähnte Abgabe nur bei
Verkäufen im Inland anfällt. Unsere Exporte sind davon nicht betroffen!
Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Satz und Druckfehler in unseren Preislisten sowie auf unserer Homepage
vorbehalten.
Überdies behält sich EDV Kroiss Satmedia das Recht der Preisgleitung vor.
Sollten sich daher Gestehungskosten, öffentliche Abgaben oder Währungsparitäten
etc. bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Lieferung bzw. Fertigstellung der
Leistung ändern, so ist EDV Kroiss Satmedia berechtigt, die vereinbarten Preise
entsprechend zu berichtigen. In solchen Fällen werden Sie von uns schriftlich
bzw. telefonisch benachrichtig.
Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Leistungen sowie für
Lieferung von Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig. EDV Kroiss Satmedia behält sich überdies das Recht vor, für Zahlungen
die Ausstellung eines Einziehungsauftrag vom Kunden einzufordern.
Bei unberechtigten Einsprüchen der Einzüge sind die Bankgebühren vom Kunden zu
tragen.
Bei Zahlungsverzug ist EDV Kroiss Satmedia berechtigt, sämtliche daraus
entstehende Spesen und Kosten, sowie zuzüglich banküblicher Verzugszinsen zu
verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht
vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder
Bemängelungen zurückzuhalten.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche
Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den
Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den
Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag
zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom
Auftraggeber zu tragen.
Wenn Sie auch nur mit einem Teilbetrag mehr als 4 Wochen im Rückstand sind,
sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter
Androhung eines Terminsverlustes den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag
Fälligzustellen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand
(maximal S 159.- (€ 11,55) pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden
Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand (bis 2000.- (€ 145,35) offener
Restschuld ein ermäßigter Pauschalbetrag von S 250.- (€ 18,17), über S 2000.- (€
145,35) S 450.- (€ 32,70)) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten
Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten sich bei
Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute,
bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.
Die Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber EDV Kroiss Satmedia
ist ausgeschlossen. Bei nicht angenommenen Sendungen welche innerhalb der Lieferfrist zugestellt wurden, werden die anfallenden Versand- und Rückversandkosten in Rechnung gestellt.
Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer
Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten
haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers.
Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Besteller berechtigt, für jede
vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1%
des Lieferwertes, maximal 5% des Lieferwertes, zu verlangen.
3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller
nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im
übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens
begrenzt.
4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft
vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu
vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns enstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch
bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
Gefahrenübergang
1. Sofern s.o., sind Lieferungen "ab Haus" vereinbart.
2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der
Besteller.
Mängelgewährleistung
1. Allgemeines
a. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
b. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen
Fristen.
c. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer
oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei
denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm
oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
d. Unternehmerkunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich textlich
anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
e. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat.
f. Wir gewährleisten, dass die Hardware die im Kaufschein zugesicherten
Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der
Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
g. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen
Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage abgibt.
h. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller uns
unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im
Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu
beachten.
i. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
j. Smartcards unterliegen nicht der Gewährleistung.
k. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den
Kunden, trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden, sofern nicht vorher
vereinbart, nicht angenommen!
l. Es wird nicht für die Dauer des Abonnements welches durch den Eigner der Kanäle veröffentlicht wird garantiert. Daher ist jede eventuelle Anfechtung einer Bedienungsunterbrechung direkt an den Besitzer der Kanäle zu richten. Diese Nicht-Verantwortlichkeitsklausel wird allen Vermittlern aufgelegt.
Rücknahme
1. Rücknahme innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt nur mit Rücksendeschein und in
Originalverpackung möglich.
2. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen,
Individualkonfigurationen.
3. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den
Kunden, trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden, sofern nicht vorher
vereinbart, nicht angenommen!
4. Smartcards sind vom Umtausch ausgeschlossen
Haftung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften
nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst
entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
2. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere
Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer
Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf
Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
3. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch
Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß
Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache
durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-,
Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den
uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass
der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Datenschutz
Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer
Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden
zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit
gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für
weitere Datenschutzinformationen wenden Sie sich an Kontakt Email oder Tel.Nr. 07732 29283
Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem
Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Wels/Oberösterreich örtlich und
sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Wenn der Kunde Konsument
im Sinne des KschG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in
dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigung
des Kunden liegt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu klagen.
2. Für alle Kunden gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich.
Allgemeine Informationen, Datenschutzfragen, Beschwerden bitte unter:
Kontakt Email oder
Tel.Nr. 07732 29283
Bei einer Versandabwicklung (d.h. die Bestellung erfolgt telefonisch oder fernschriftlich,
und die Ware wird zugesandt) gelten die Bestimmungen des österreichischen
Fernabsatzgesetzes in der aktuell gültigen Fassung. Der Verbraucher kann
hierbei, gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz, von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag, oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung,
innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist
beginnt mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen, Samstage gelten nicht
als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abgesendet wird. Bitte beachten Sie, dass es für einige Artikel
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt (z.B. für jegliche Art von Smartcards,
insbesondere jene, die mit einem Abo verbunden sind; Maßanfertigungen;
Artikel, die vom Verbraucher bereits entsiegelt worden sind). Bei einer Rückabwicklung
im Fall eines Rücktritts sind die Versandkosten und das Versandrisiko vom
Verbraucher zu tragen. Eine Rücknahme ist nur in der Originalverpackung
möglich, wobei diese für den Versand durch einen Überkarton geschützt
sein muss. Wir behalten uns außerdem vor, eine Wertminderung zu verrechnen,
sollten Gebrauchsspuren am Artikel feststellbar sein, oder wenn Zubehörteile
fehlen (sofern wir einer Rücknahme in einem solchen Fall überhaupt
zustimmen).
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag
gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser
Frist bestätigen, oder die Lieferung durchgeführt haben.
Bitte beachten Sie, dass die Nichtannahme einer (Nachnahme-) Sendung das Vertragsverhältnis
eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags nicht einseitig beendet. Je nach
Grund der Rücksendung obliegt es unserer Entscheidung, ob wir einer nachträglichen
Stornierung der betreffenden Bestellung bei voller Übernahme der angefallenen
Kosten durch den Kunden zustimmen, oder ob die Lieferung nach Aufschlag der
angefallenen Kosten bei Zahlung per Voraus-Überweisung erneut abgesendet
wird. Bei Nichtbezahlung der angefallenen Kosten bzw. der neu berechneten Gesamtsumme
für die Lieferung, oder wenn in einem angemessenen Zeitrahmen keine weitere
Rückmeldung bzw. Stellungnahme des Kunden bei uns uns einlangt, wird der
Fall umgehend an unser Inkassobüro übergeben.
Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Modifikationen an Geräten erlischt die Herstellergarantie! Dies betrifft
auch Receiver und Common-Interface Module, in die eine andere Firmware, als
die offiziell vom Hersteller freigegebene, eingespielt wird, sowie insbesondere
auch Common-Interface Module, die mit nicht vom Hersteller vorgesehenen Smartcards
(z.B. Chipkarten in Form von Leiterplatten) oder Analyse- bzw. Emulationsgeräten
(z.B. SEASON-INTERFACE) betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen
einer der oben angegebenen Punkte i.V.m. der Vortäuschung eines Garantiefalls
der Tatbestand eines Garantiebetrugs erfüllt ist, und dies vom Hersteller
rechtlich verfolgt werden kann. Eine missbräuchliche Verwendung des betreffenden
Geräts, insbesondere eines Common-Interface Moduls, läßt sich
vom Hersteller jedenfalls nachweisen, da jeder Fall genauestens untersucht wird!
Auch besteht beim Kauf von Chipkarten (z.B. GOLDCARD), wenn nicht extra angegeben,
kein Garantieanspruch, da diese bei unqualifizierter Programmierung bzw. durch
statische Entladung beschädigt werden können! Außerdem sei hingewiesen,
dass alleine der Käufer einer Smartcard / Chipkarte (oder eines anderen
Geräts, das mit einem solchen Artikel in Zusammenhang gebracht werden kann)
für die Beachtung der jeweiligen Urheberrechte der Programmanbieter verantwortlich
ist! Beim Kauf einer Decoderkarte, die mit einem Abo verbunden ist, und von
uns lediglich als Zugangsmittel (= "technical device") verkauft wird,
übernehmen wir keine Garantieleistungen / Gewährleistung bzgl. des
angebotenen Programms bzw. einer vom jeweiligen Senderbetreiber zu erbringenden
Leistung; bei einem Wegfall oder Minderung der Leistung ist ausschließlich
der Programmanbieter verantwortlich und nur dieser kann rechtlich belangt werden.
Ansonst gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten für
Mängel einer verkauften Ware, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden
haben. Alle Artikel, die eine Funktionskontrolle zulassen (u.a. vor allem Receiver,
Module, Programmer, Smartcards, Interfaces), werden von uns vor der Auslieferung
aufbereitet und auf einwandfreie Funktion überprüft, was somit die
Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate, laut aktuellem Gewährleistungsrecht,
entkräftigt. Die jeweilige Herstellergarantie, soweit vorgesehen, bleibt
hiervon unberührt, und fällt je nach Hersteller unterschiedlich aus.
Im Zweifelsfall obliegt es dem Verbraucher, vor einer Bestellung den Umfang
der Herstellergarantie für einen bestimmten Artikel bei uns zu erfragen.
Rücksendungen sind, unabhängig vom Rücksendegrund, nur nach
vorheriger Vereinbarung vorgesehen, und die Versandkosten, sowie das Versandrisiko,
sind jedenfalls vom Verbraucher zu tragen. Unfreie Rücksendungen können
von uns nicht angenommen werden. Auftretende Kosten (auch Versandkosten, die
bei uns im Rahmen einer Abwicklung über die Herstellergarantie anfallen)
werden dem Verbraucher weiterverrechnet. Bei einer ungerechtfertigten Rücksendung
fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr an.
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